Der Herkunftssprachliche Unterricht (HSU) ist ein zusätzliches Angebot des Landes NRW für Schülerinnen und Schüler mit internationaler Familiengeschichte in der Primarstufe und der Sekundarstufe I (Klassen 1 bis 10), die in Deutsch und in mindestens einer weiteren Sprache aufwachsen.

Im Kreis Unna gibt es für Schülerinnen und Schüler unserer Schule Herkunftssprachlichen Unterricht (HSU) in 9 Sprachen:

Arabisch
Griechisch
Italienisch
Polnisch
Portugiesisch
Rumänisch
Russisch
Ukrainisch
Türkisch
Albanisch (in Vorbereitung)
Bosnisch (in Vorbereitung)

Das Sprachangebot an der FKS

Der HSU an der FKS wird derzeit in folgenden Sprachen angeboten:

  • Türkisch
  • Arabisch
  • Italienisch
  • Rumänisch
  • Ukrainisch

Bei Bedarf kann das Sprachangebot an der FKS erweitert werden.

Informationsflyer zum HSU:

Ziele des HSU:

Aufgabe des Unterrichts ist es, auf Grundlage des Lehrplanes für den HSU, die Fähigkeiten in Wort und Schrift aufzubauen, zu erhalten, wichtige interkulturelle Kompetenzen zu vermitteln und mehrsprachiges Lernen zu ermöglichen.

Der HSU fördert den Erwerb und den weiteren Aufbau der herkunftssprachlichen Kompetenzen und macht das Erlernen der deutschen Sprache leichter.

Weitere Vorteile sind:

Das Kind wird in seiner Mehrsprachigkeit gefördert
Die eigene Identität wird gestärkt
In Klasse 10 wird eine Sprachprüfung abgelegt und die Note wird in das Zeugnis übernommen. Noten in Fremdsprachen können damit ausgeglichen werden.
Die Kenntnisse sind für den späteren Beruf von Bedeutung.
Umfang des HSU:

Der HSU umfasst in der Regel bis zu 5 Wochenstunden am Nachmittag. Es besteht eine Teilnahmepflicht für die Dauer von mindestens einem Jahr.

Informationen durch die FKS:

Bei der Anmeldung Ihres Kindes an der FKS werden Sie als Eltern von Schülerinnen und Schülern, die mehrsprachig aufwachsen, von uns über das HSU-Angebot ausführlich informiert.

An- und Abmeldung:

Für die Teilnahme am HSU an der FKS ist eine Anmeldung erforderlich. Anmeldungen an der FKS zum HSU finden fortlaufend, spätestens jedoch bis zum 15. März eines Jahres für das folgende Schuljahr statt. Die Eltern füllen den zweisprachigen Anmeldebogen aus und geben ihn im Sekretariat der FKS ab. Die Anmeldung gilt mindestens für ein Schuljahr und ist bis zu einem Schulwechsel oder einer Abmeldung gültig.

Abmeldungen sind nur zum Schuljahresende möglich. Sie müssen schriftlich bei der Schulleitung der FKS eingereicht werden.

Wichtig: Sie müssen Ihr Kind beim Schulwechsel nach Klasse 4 im Rahmen des Anmeldeverfahrens an der weiterführenden Schule erneut zum HSU anmelden.

Anwesenheitspflicht:

Die Anmeldung zum HSU verpflichtet die Schülerinnen und Schüler zur regelmäßigen Teilnahme.

Teilnahmebescheinigung und Zeugnis:

Die Teilnahmebescheinigung ist eine Anlage zum Zeugnis der FKS, die für alle Schülerinnen und Schüler ausgestellt wird, die regelmäßig am HSU teilnehmen. Sie wird vom Herkunftslehrkräften ausgestellt und von der Schulleiterin unterschrieben und gesiegelt. Die Leistungen im HSU werden im Zeugnis mit einer Note bzw. Beurteilung über die Lernentwicklung unter „Bemerkungen“ aufgenommen.

Weitere Informationen zum HSU:

 …auf den Seiten des Schulamtes für den Kreis Unna:

https://www.kreis-unna.de/Bildung/Schule/Schulamt-f%C3%BCr-den-Kreis-Unna

 …auf den Seiten der Bezirksregierung Arnsberg:

https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/h/herkunftssprachlicher_unterricht/index.php

 …auf den Seiten des Schulministeriums:

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Unterricht/Lernbereiche-und-Faecher/Sprachlich-literarischer-Lernbereich/Herkunftssprachlicher-Unterricht/index.html